{"id":47,"date":"2022-10-18T08:29:28","date_gmt":"2022-10-18T06:29:28","guid":{"rendered":"https:\/\/matthias-wieser.com\/?page_id=47"},"modified":"2025-05-23T10:11:01","modified_gmt":"2025-05-23T08:11:01","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/matthias-wieser.com\/google-ads-agentur-wien\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"wp-block-group is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h1 class=\"wp-block-heading agb-headline\">Rahmenvertrag zur Auftragsverarbeitung gem\u00e4\u00df DSGVO<\/h1>\n\n\n\n<p>von&nbsp;<strong>Mag. (FH) Matthias Wieser<\/strong>, Czartoriskygasse 26A\/4, 1180 Wien, im Folgenden kurz MW genannt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Auftragsverarbeitung.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>1.1.<\/strong>&nbsp;<strong>Geltung<\/strong>. F\u00fcr den Fall, dass MW im Verh\u00e4ltnis zum Auftraggeber datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren ist, tritt dieser Rahmenvertrag automatisch in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2.<\/strong>&nbsp;<strong>Verarbeitung, Daten, Betroffene<\/strong>. Gegenstand (z.B. Newsletter-Versand), Zweck (z.B. Versand von Werbe-E-Mails), Art (mit einem Versandtool) und Dauer (befristet, unbefristet) der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten (z.B. Kontaktdaten) sowie die Kategorien betroffener Personen (z.B. Mitarbeiter, Interessenten, Kunden, Lieferanten, Websitebesucher) ergeben sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung von MW.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3.<\/strong>&nbsp;<strong>Standardverarbeitungst\u00e4tigkeiten<\/strong>. F\u00fcr den Fall, dass die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Verarbeitungst\u00e4tigkeiten<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>nur im geringen Ausma\u00df personenbezogene Daten \u00fcber Strafdaten und strafrechtliche Verurteilungen bzw. besondere Kategorien von personenbezogenen Daten beinhalten und<\/li>\n\n\n\n<li>auch sonst nur kein oder nur ein geringes Risiko aufweisen und<\/li>\n\n\n\n<li>von MW f\u00fcr die jeweilige Verarbeitungst\u00e4tigkeit technische und organisatorische Standardma\u00dfnahmen vordefiniert sind, liegt eine Standardverarbeitungst\u00e4tigkeit vor.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die jeweiligen Standardverarbeitungst\u00e4tigkeiten gelten die technischen und organisatorischen Standardma\u00dfnahmen, welche in der jeweils g\u00fcltigen Fassung unter www.matthias-wieser.com\/tom\/ zu finden sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.4. Spezielle Verarbeitungst\u00e4tigkeiten<\/strong>. F\u00fcr alle anderen Verarbeitungst\u00e4tigkeiten sind technische und organisatorische Spezialma\u00dfnahmen zur Erzielung hinreichender Garantien zum Schutz der Daten zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.5. Verantwortlicher<\/strong>. In jedem Fall obliegt es dem Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichen, den Inhalt der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Verarbeitung personenbezogener Daten, die sich daraus ergebenden Risiken, die beauftragten Verarbeitungsvorg\u00e4nge und das ben\u00f6tigte Schutzniveau vorzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.6. Hinreichende Garantien<\/strong>. Die technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen wurden dem Auftraggeber mitgeteilt, von diesem \u00fcberpr\u00fcft und als hinreichende Garantien abgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.7. Evaluierung und Aktualisierung<\/strong>. Soweit dies, z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrages, schriftlich vereinbart ist, hat MW diese Ma\u00dfnahmen im angemessenen Ausma\u00df zu evaluieren und zu aktualisieren. Ansonsten ist der Auftraggeber f\u00fcr die Evaluierung und Aktualisierung der Ma\u00dfnahmen verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Die jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Standardma\u00dfnahmen sind auf der Website von MW zu finden. Der Auftraggeber hat diese in geeigneten Abst\u00e4nden zu \u00fcberpr\u00fcfen und abzunehmen. Dar\u00fcber hinausgehende Spezialma\u00dfnahmen werden dem Auftraggeber von im Fall der sp\u00e4teren Aktualisierung zumindest einmal j\u00e4hrlich zur \u00dcberpr\u00fcfung und Abnahme \u00fcbermittelt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>2. Besondere Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>2.1. Rechtskonformit\u00e4t<\/strong>. Es sind insbesondere Artikel 28 Abs\u00e4tze 2, 3 und 4 DSGVO sowie die darin enthaltenen Verweisungen zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2. Weisungsgebundenheit<\/strong>. MW verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die \u00dcbermittlung personenbezogener Daten an ein<br>Drittland oder eine internationale Organisation, sofern er nicht durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem MW unterliegt, hierzu verpflichtet ist; in einem solchen Fall teilt MW dem<br>Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen \u00f6ffentlichen Interesses verbietet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3. Einbindung der Mitarbeiter<\/strong>. MW gew\u00e4hrleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4. Technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen<\/strong>. MW ergreift alle gem\u00e4\u00df Artikel 32 DSGVO erforderlichen Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.5. Betroffenenrechte<\/strong>. MW unterst\u00fctzt angesichts der Art der Verarbeitung den Verantwortlichen nach M\u00f6glichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Antr\u00e4gen auf Wahrnehmung der in Kapitel III DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.6. Sicherheit der Verarbeitung<\/strong>. MW unterst\u00fctzt unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihr zur Verf\u00fcgung stehenden Informationen den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.7. Abschluss der Verarbeitung<\/strong>. MW hat nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen entweder zu l\u00f6schen oder zur\u00fcckzugeben, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.8. Nachweis- und Informationspflicht<\/strong>. MW stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in diesem Artikel niedergelegten Pflichten zur Verf\u00fcgung und erm\u00f6glicht und tr\u00e4gt zu \u00dcberpr\u00fcfungen \u2014 einschlie\u00dflich Inspektionen \u2013, die vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Pr\u00fcfer durchgef\u00fchrt werden, bei. MW informiert den Verantwortlichen unverz\u00fcglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.9. Subunternehmer<\/strong>. MW ist generell berechtigt, zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten weitere Subunternehmer als Auftragsverarbeiter zu besch\u00e4ftigen. Die Heranziehung von Subunternehmern ist jedoch in jedem Einzelfall dem Verantwortlichen so zeitgerecht mitzuteilen, dass dieser dagegen Einspruch erheben kann. Nimmt MW die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungst\u00e4tigkeiten im Namen des Verantwortlichen auszuf\u00fchren, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in dem Vertrag zwischen dem Verantwortlichen und MW festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien daf\u00fcr geboten werden m\u00fcssen, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen so durchgef\u00fchrt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Kommt der weitere Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet MW gegen\u00fcber dem Verantwortlichen f\u00fcr die Einhaltung der Pflichten jenes anderen Auftragsverarbeiters.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>3. Schlussbestimmungen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>3.1. AGB<\/strong>. Es gelten die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von MW.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong><br>1. Geltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>1.1. Vertragsgrundlagen<\/strong>. Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur bei Gesch\u00e4ften mit Unternehmern.<br>MW schlie\u00dft ihre Vertr\u00e4ge und erbringt ihre Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils g\u00fcltigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (z.B. individuelle Pflichtenhefte oder allgemeine Produktfolder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Die Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, soweit diese nicht blo\u00df projektspezifisch sind (z.B. individuelles Pflichtenheft) f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen MW und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschl\u00fcssen zwischen MW und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht mehr ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2. Zuk\u00fcnftige \u00c4nderungen<\/strong>. \u00c4nderungen der Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten und Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von MW werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen schriftlich seinen Widerspruch erkl\u00e4rt. Ab G\u00fcltigkeit der neuen Vereinbarung gelten die \u00c4nderungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen auch f\u00fcr alle anderen noch laufenden Vertr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3. Zusatzvereinbarungen<\/strong>. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform. Das gilt auch f\u00fcr das Abweichen vom Schriftformerfordernis.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers<\/strong>. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt, wie Lastenhefte, werden selbst bei Kenntnis von MW nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von MW in das Angebot integriert oder von MW zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdr\u00fccklich akzeptiert werden.<br>Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von MW nur dann wirksam, wenn diese von MW mit einem diese Rechtstexte ausdr\u00fccklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. \u201eAGB akzeptiert\u201c) angenommen werden. Ansonsten widerspricht MW der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdr\u00fccklich.<br>Die blo\u00dfe Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch MW bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. \u201eEs gelten unsere AGB.\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.5. Vorgehen bei Widerspr\u00fcchen<\/strong>. F\u00fcr den Fall von Widerspr\u00fcchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Waren oder Dienstleistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen von MW gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile \u00e4ndern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.<br>F\u00fcr den Fall von Widerspr\u00fcchen zwischen Vertragselementen von MW und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von MW vor.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit<\/strong>. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>2. Vertragsabschluss und -laufzeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>2.1. Angebot durch MW<\/strong>. Basis f\u00fcr den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von MW an den Auftraggeber. Die Angebote von MW sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei MW gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2. Angebot durch den Auftraggeber<\/strong>. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von MW (z.B. bei Zusatzauftr\u00e4gen in laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen), einen Auftrag an MW, so ist der Auftraggeber an diesen ebenfalls zwei Wochen ab dessen Zugang bei MW gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3. Annahme durch MW<\/strong>. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die schriftliche Annahme des Auftrags durch MW zustande. Die Annahme hat grunds\u00e4tzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbest\u00e4tigung, zu erfolgen, es sei denn, dass MW z.B. durch f\u00fcr den Auftraggeber ersichtliches T\u00e4tigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass MW den Auftrag annimmt.<br>Eine blo\u00dfe Best\u00e4tigung des Zugangs des Auftrages, z.B. in Form einer Zugangsbest\u00e4tigung eines Webshops, stellt noch keine Auftragsannahme dar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4. Vertragslaufzeit<\/strong>. Vertr\u00e4ge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartal schriftlich k\u00fcndbar sofern im Angebot nicht explizit vereinbart. <\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>3.1. Erf\u00fcllungsort<\/strong>. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz von MW.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2. Leistungsumfang<\/strong>. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von MW. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Pr\u00e4sentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf \u00dcbereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollst\u00e4ndigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Nach Erteilung des Auftrags sind \u00c4nderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich m\u00f6glich und k\u00f6nnen insbesondere zur \u00c4nderung von Preisen, Fristen und Terminen f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3. Fachgerechte Leistung<\/strong>. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet MW eine fachgerechte Ausf\u00fchrung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat MW bei der Ausf\u00fchrung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte M\u00f6glichkeiten zur Ausf\u00fchrung bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4. Austauschbare Leistungen<\/strong>. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist MW berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.5. Fremdleistungen<\/strong>. MW ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuf\u00fchren, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.6. Vereinbarte Fremdleistungen<\/strong>. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), ist MW berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten Form der Beauftragung sind bei vereinbarten Fremdleistungen die jeweiligen Auftragnehmer keine Erf\u00fcllungsgehilfen von MW. MW haftet daher nur f\u00fcr das Auswahlverschulden. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann haftet MW \u00fcberhaupt nicht f\u00fcr den Dritten.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen f\u00fcr diese Fremdleistungen zwischen MW und dem Auftraggeber keine besonderen Leistungsbeschreibungen bzw. Vertragsinhalte vereinbart wurden, gilt f\u00fcr den Auftraggeber im Fall der Beauftragung des Dritten im Namen von MW die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Auftraggebers der gesamte Inhalt des Vertrages des Dritten.<br>MW ist nicht verpflichtet, die Vertragsbedingungen von Dritten, welche vereinbarte Fremdleistungen erbringen, zu \u00fcberpr\u00fcfen. Dies ist Aufgabe des Auftraggebers.<br>Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass viele Fremdleistungen nur zu standardisierten, nicht beeinflussbaren Bedingungen in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen, oft ausl\u00e4ndisches Recht und Gerichtsstand vorsehen sowie unvorhersehbaren und unabwendbaren \u00c4nderungen unterliegen k\u00f6nnen.<br>MW hat lediglich die Leistungsbeschreibung auf Tauglichkeit zu pr\u00fcfen. Wird der Dritte auf Anregung des Auftraggebers herangezogen, dann hat der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung selbst zu pr\u00fcfen.<br>Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgem\u00e4\u00df \u00fcber die Laufzeit des Vertrages zwischen MW und dem Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von MW beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages zwischen MW und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdr\u00fccklich auch im Falle einer K\u00fcndigung des Vertrages aus wichtigem Grund.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.7. Teilbare Leistungen<\/strong>. Bei teilbaren Leistungen ist MW berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.8. Verfall<\/strong>. Der Auftraggeber hat alle bei MW bestellten oder MW zur Bearbeitung \u00fcbergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. F\u00fcr den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist MW berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.9. Termine und Fristen<\/strong>. Von MW angegebene Termine oder Fristen zur Lieferung von Leistungen oder Waren sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.10. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse<\/strong>. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse \u2013 insbesondere S\u00e4umigkeit des Auftraggebers bei der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen sowie f\u00fcr MW unvorhersehbare und unabwendbare Verz\u00f6gerungen bei MW oder ihren Auftragnehmern \u2013 verl\u00e4ngern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuz\u00fcglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Ma\u00dfnahmen. Davon hat MW den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers<\/strong>. Der Auftraggeber hat MW unverz\u00fcglich, ohne Aufforderung und in weiter verarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistungen durch MW erforderlich sind.<br>Dazu z\u00e4hlen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.<br>Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst w\u00e4hrend der Erbringung der Leistungen durch MW bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverz\u00fcglich nachzureichen.<br>Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtm\u00e4\u00dfigkeit zu pr\u00fcfen.<br>Der Auftraggeber haftet f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die durch mangelhafte, versp\u00e4tete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch f\u00fcr den MW dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern MW aufgrund mangelhafter, versp\u00e4teter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00df ausf\u00fchren kann, ist MW unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausf\u00fchrung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen f\u00fcr andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausf\u00fchrung der Leistungen f\u00fcr den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erf\u00fcllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.<br>Wird MW von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber MW zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allf\u00e4lligen Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.11. Eingriffe des Auftraggebers<\/strong>. Wenn der Auftraggeber eigenm\u00e4chtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von MW eingreift und \u00c4nderungen vornimmt, haftet er f\u00fcr den dadurch entstehenden Mehraufwand von MW, z.B. zur Nachpr\u00fcfung, Dokumentation, M\u00e4ngelfeststellung, M\u00e4ngelzuordnung, M\u00e4ngelbehebung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.13. Pr\u00fcfpflichten von MW<\/strong>. MW haftet nur daf\u00fcr, dass die von MW erstellten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).<br>MW hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Pr\u00fcfung der durch MW erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Pr\u00fcfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, pers\u00f6nlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.<br>Soweit MW auf die Notwendigkeit einer zus\u00e4tzlichen rechtlichen Pr\u00fcfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder w\u00e4hrend des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung f\u00fcr die Vornahme dieser rechtlichen Pr\u00fcfung hinsichtlich anderer Rechte oder f\u00fcr das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens MW Aufkl\u00e4rungs- oder Pr\u00fcfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber \u00fcber. Die Leistung von MW gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgem\u00e4\u00df erbracht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.14. Rechte an den Leistungen<\/strong>. Grunds\u00e4tzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen MW bzw. deren Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh\u00e4lt das Recht, die Leistungen nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit MW vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.<br>F\u00fcr den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschr\u00e4nkt ist.<br>Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von MW oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von MW sind, einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.15. Recht auf das Endprodukt<\/strong>. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat MW auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.16. Referenz<\/strong>. MW ist berechtigt, auf allen von MW f\u00fcr den Auftraggeber erstellten Leistungen auf MW und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit m\u00f6glichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von MW Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und \u00c4hnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber daf\u00fcr ein Entgelt zustehen w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.17. Leistungsrechte bei Google Ads Kampagnen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Google Ads Konto, deren Einstellungen, Kampagnen-Setups und Datenanbindungen sind grunds\u00e4tzlich geistiges Eigentum vom MW, auch dann wenn das Konto als Rechnungsempf\u00e4nger auf den Kunden lautet und die Werbekosten vom Kunden direkt mit Google abgerechnet werden.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Kunde erh\u00e4lt auf Wunsch einen Google Ads Konto-Zugriff mit View-Rechten<\/li>\n\n\n\n<li>Keywords und Anzeigenberichte werden jederzeit nach Wunsch per Excel-Report zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr den Fall, dass die Zusammenarbeit beendet wird, bietet MW dem Kunden die Option e das Google Ads Konto f\u00fcr seine Zwecke \u00fcbernehmen (per Admin-Zugang). Als Abschlagszahlung wird das Vierfache des letztg\u00fcltigen monatlichen Honorars der laufende Kampagnen-Optimierung vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong><br>4. Spezielle Leistungsarten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>4.1. Inhalte wie z.B. Texte, Fotos &amp; Grafiken<\/strong>. Soweit die Leistungen von MW die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur f\u00fcr einen Entwurf sowie f\u00fcr geringf\u00fcgige Ab\u00e4nderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgem\u00e4\u00dfer Ausf\u00fchrung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entw\u00fcrfe kostenpflichtig.<br>Soweit der Auftraggeber derartige Inhalte beistellt, hat dies in digitaler, weiterverarbeitbarer Qualit\u00e4t zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2. Domainregistrierung<\/strong>. Soweit die Leistungen von MW die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers \/ Registrars. MW schuldet bei der Registrierung von Domains f\u00fcr den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bem\u00fchen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch MW nicht beeinflussbaren, Faktoren abh\u00e4ngt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3. Hosting<\/strong>. Soweit die Leistungen von MW das Hosting von Programmen oder Daten beinhalten, schuldet MW keine bestimmte Ausfalls- oder Datensicherheit, sofern nicht im Einzelnen irgendwelche Ausfalls- oder Datensicherheits-Levels vereinbart sind. Eine Verf\u00fcgbarkeit 99% bezogen auf das Vertragsjahr wird angestrebt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.4. Suchmaschinenoptimierung.<\/strong>&nbsp;Soweit die Leistungen von MW Ma\u00dfnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet MW lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausf\u00fchrung, haftet jedoch nicht f\u00fcr das Erreichen bestimmter Ziele.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.5. Service- und Wartung<\/strong>. Soweit keine Service- und Wartungsleistungen oder \u00e4hnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet. Soweit die Leistungen von MW Service- und Wartungsleistungen beinhalten, schuldet MW keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.6. Datensicherung<\/strong>. Der Auftraggeber ist f\u00fcr die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch MW, verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.7. Remote-Monitoring<\/strong>. Soweit MW Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsf\u00e4higkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, haftet MW f\u00fcr die \u00dcberwachung der Funktionsf\u00e4higkeit der Systeme nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.8. Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services<\/strong>. Soweit die Leistungen von MW die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder \u00e4hnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet MW nur die Ausf\u00fchrung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle sp\u00e4teren \u00c4nderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.<br>Zudem schuldet MW lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausf\u00fchrung, haftet jedoch nicht f\u00fcr das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willk\u00fcrliche \u00c4nderungen bzw. Einschr\u00e4nkungen der Nutzungsm\u00f6glichkeiten vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.9. App-Programmierung<\/strong>. Soweit die Leistungen von MW die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet MW nur die Ausf\u00fchrung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung f\u00fcr den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regel\u00e4nderungen der App-Stores. Alle sp\u00e4teren \u00c4nderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.10. App-Plattform-Kompatibilit\u00e4t<\/strong>: Soweit die Leistungen von MW die Erstellung von Apps f\u00fcr Plattformen beinhalten, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik m\u00f6glich ist, im Fall einer nativen App f\u00fcr eine bestimmte Plattform die Kompatibilit\u00e4t mit den zwei zum Zeitpunkt der Angebotslegung am weitest verbreiteten Versionen dieser Plattform angestrebt, im Fall einer nicht nativen App die Kompatibilit\u00e4t mit den zwei zum Zeitpunkt der Angebotslegung am weitesten verbreiteten Plattformen, dabei wiederum den je zwei am weitest verbreiteten Versionen angestrebt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.11. Cross-Browser-Kompatibilit\u00e4t<\/strong>. Soweit die Leistungen von MW die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik m\u00f6glich ist, eine Kompatibilit\u00e4t mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausf\u00fchrung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.12. Druck<\/strong>. Soweit die Leistungen von MW die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von MW entsprechen.<br>Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchen\u00fcbliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die f\u00fcr die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen.<br>Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzs\u00e4tze der Zulieferindustrie zus\u00e4tzlich ber\u00fccksichtigt.<br>F\u00fcr die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden (\u201eneue Rechtschreibung\u201c) ma\u00dfgebend.<br>Korrekturabz\u00fcge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. MW ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabz\u00fcge vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>5. Entgelt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>5.1. Preise<\/strong>. Alle Preise verstehen sich ab Gesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle von MW in Euro zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen H\u00f6he.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.2. Kostenvoranschl\u00e4ge<\/strong>. Kostenvoranschl\u00e4ge von MW sind unverbindlich.<br>Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % \u00fcbersteigen, hat MW den Auftraggeber auf die h\u00f6heren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kosteng\u00fcnstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kosten\u00fcberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kosten\u00fcberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.3. Zusatzleistungen.<\/strong>&nbsp;Alle Leistungen von MW, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere sp\u00e4ter vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.4. Kostenvorschuss<\/strong>. MW ist berechtigt, Kostenvorsch\u00fcsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.5. Teilleistungen<\/strong>. MW ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.6. Ungerechtfertigter R\u00fccktritt<\/strong>. F\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verschulden von MW ganz oder teilweise zur\u00fccktritt, geb\u00fchrt MW trotzdem das vereinbarte Honorar. MW muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht get\u00e4tigten Zuk\u00e4ufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn MW aus einem in der Sph\u00e4re des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zur\u00fccktritt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.7. Preisanpassung<\/strong>. Bei Vertr\u00e4gen auf unbestimmte Zeit sowie bei Vertr\u00e4gen mit automatischer Verl\u00e4ngerung der Vertragsdauer ist MW berechtigt, j\u00e4hrlich eine angemessene Preisanpassung unter Ber\u00fccksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschl\u00fcssen, W\u00e4hrungsschwankungen sowie von \u00e4hnlichen, von MW nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.<br>Auch sonst ist MW berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erh\u00f6hen, ohne dass dies von MW beeinflussbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>6. Zahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>6.1. F\u00e4lligkeit und Zahlbarkeit<\/strong>.Die Rechnungen von MW sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum f\u00e4llig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Online-Gesch\u00e4ften mit der Bestellung und sonst binnen 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die \u00dcbergabe bzw. ein Versand der Waren bzw. die Ausf\u00fchrung sonstiger Leistungen erfolgt grunds\u00e4tzlich erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.2. Eigentumsvorbehalt<\/strong>. Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von MW an den von ihr gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart.<br>Im Falle des Verzuges ist MW berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt f\u00fcr diesen Fall der Abholung der Waren durch MW zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch MW bewirkt keinen R\u00fccktritt vom Vertrag, au\u00dfer MW erkl\u00e4rt den R\u00fccktritt vom Vertrag ausdr\u00fccklich.<br>Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den K\u00e4ufer zum Zwecke der Sicherstellung an MW ab. MW ist berechtigt, den K\u00e4ufer von dieser Abtretung zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.3. Verbot der Aufrechnung und der Zur\u00fcckbehaltung<\/strong>. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von MW aufzurechnen, au\u00dfer die Forderung des Auftraggebers wurde von MW schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.4. Zahlungsverzug<\/strong>. F\u00fcr den Fall versp\u00e4teter Zahlung sind die zwischen Unternehmern g\u00fcltigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufw\u00e4nde, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige f\u00fcr eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug<\/strong>. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-t\u00e4gigen Nachfrist kann MW s\u00e4mtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertr\u00e4gen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort f\u00e4llig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vor\u00fcbergehend einstellen.<br>Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist MW berechtigt, von allen Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten und zus\u00e4tzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist MW auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist MW berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.<br>Unabh\u00e4ngig von diesen M\u00f6glichkeiten kann MW selbstverst\u00e4ndlich auch sofort nach Ablauf der F\u00e4lligkeit Klage bei Gericht einreichen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.6. Ratenzahlung<\/strong>. Soweit MW und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschlie\u00dfen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>7. Datenschutz, Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>7.1. Datenschutz durch MW<\/strong>. Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch MW zum Zweck der Vertragserf\u00fcllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.<br>Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses h\u00e4tte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht \u00fcbernommen werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserf\u00fcllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch MW zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.<br>Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zus\u00e4tzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung h\u00e4tte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erh\u00e4lt.<br>S\u00e4mtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empf\u00e4nger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanw\u00e4lte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.<br>Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch MW zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorg\u00e4nge, z.B. in Notf\u00e4llen w\u00e4hrend Dienstreisen von MW, ein.<br>Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erf\u00fcllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal drei\u00dfig Jahre nach Abschluss der Auftr\u00e4ge gespeichert.<br>Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht ber\u00fchrt.<br>Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.2. Datenschutz durch den Auftraggeber<\/strong>. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von MW bzw. deren betroffene Mitarbeiter durch den Auftraggeber zum Zweck der Vertragsabwicklung erfolgt auf Grundlage des bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.<br>Es besteht keine Verpflichtung zum Abschluss des Vertrages. Das Unterbleiben des Vertragsabschlusses h\u00e4tte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht vergeben werden kann.<br>Eine Weiterverarbeitung der Daten durch den Auftraggebern zu anderen Zwecken ist unzul\u00e4ssig.<br>S\u00e4mtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten von MW, abgesehen von der Weitergabe an zur Vertragsabwicklung notwendige Empf\u00e4nger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanw\u00e4lte, Versanddienstleister etc., ist nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. mit Einwilligung von MW zul\u00e4ssig.<br>Der Auftraggeber ist berechtigt, die Daten von MW zum Zweck der Dokumentation und der Erf\u00fcllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal drei\u00dfig Jahre nach Abschluss der Auftr\u00e4ge zu speichern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.3. Betroffenenrechte<\/strong>. MW und der Auftraggeber bzw. deren betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und L\u00f6schung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbeh\u00f6rde (\u00d6sterreichische Datenschutzbeh\u00f6rde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 531 15 \u2013 202525, E-Mail:&nbsp;<a href=\"mailto:dsb@dsb.gv.at\">dsb@dsb.gv.at<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.4. Geheimhaltung<\/strong>. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungsw\u00fcrdigen Informationen \u00fcber MW, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht f\u00fcr sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch \u00fcber ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>8. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>8.1. Gefahren\u00fcbergang<\/strong>. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald MW die Waren an das Bef\u00f6rderungsunternehmen \u00fcbergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grunds\u00e4tzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten MW mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.2. R\u00fcgeverpflichtung<\/strong>. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch MW, nach \u00dcbergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die \u00fcbergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen sp\u00e4testens binnen 14 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen (\u201efreizugeben\u201c) oder allf\u00e4llige M\u00e4ngel bzw. Sch\u00e4den schriftlich zu r\u00fcgen.<br>Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch MW erst nach erfolgter Zwischenabnahme \/ \u201eFreigabe\u201c erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. R\u00fcge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.<br>Verdeckte M\u00e4ngel bzw. Sch\u00e4den, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu r\u00fcgen.<br>Der R\u00fcgeverpflichtung unterliegen alle M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen m\u00fcsste.<br>Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von M\u00e4ngeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgf\u00e4ltigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der \u00dcbergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Sch\u00e4den w\u00e4hrend des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgf\u00e4ltigen Kontrolle zu entsprechen.<br>Die R\u00fcge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Sch\u00e4den detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei M\u00e4ngeln bzw. Sch\u00e4den, die nicht st\u00e4ndig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den anzuf\u00fchren. Der Auftraggeber hat MW alle zur Untersuchung und Behebung der M\u00e4ngel bzw. Sch\u00e4den erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu erm\u00f6glichen.<br>Bei nicht rechtzeitiger R\u00fcge der M\u00e4ngel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcchen sowie von Anspr\u00fcchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressanspr\u00fcchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.3. Garantie<\/strong>. Soweit die von MW vertriebenen Produkte \u00fcber eine Herstellergarantie verf\u00fcgen, ist diese Herstellergarantie direkt bei den Herstellern geltend zu machen.<br>Im Fall einer Garantiezusage durch MW beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit \u00dcbergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verj\u00e4hrt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, sp\u00e4testens aber mit Ablauf der Garantiefrist.<br>Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet MW f\u00fcr die gew\u00f6hnlich vorausgesetzten Eigenschaften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.4. Gew\u00e4hrleistung<\/strong>. Das Recht auf Gew\u00e4hrleistung und das Recht zum Gew\u00e4hrleistungs-Regress sind auf sechs Monate ab \u00dcbergabe beschr\u00e4nkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gew\u00e4hrleistung vollst\u00e4ndig ausgeschlossen.<br>Dem Auftraggeber steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen M\u00e4ngeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen M\u00e4ngeln auch auf Wandlung nach Wahl von MW zu.<br>Durch die Behebung des Mangels wird die Gew\u00e4hrleistungsfrist weder verl\u00e4ngert noch beginnt sie f\u00fcr den von der M\u00e4ngelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.5. Irrtum, Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte<\/strong>. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verk\u00fcrzung \u00fcber die H\u00e4lfte ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.6. Schadenersatz und sonstige Anspr\u00fcche<\/strong>. Schadenersatzanspr\u00fcche und Anspr\u00fcche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressanspr\u00fcche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf krass grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz von MW beruhen.<br>Derartige Anspr\u00fcche des Auftraggebers verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers, jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.<br>Von diesem Haftungsausschluss sind Anspr\u00fcche aufgrund von Personensch\u00e4den und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.7. Beweislast<\/strong>. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von MW ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum \u00dcbergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der M\u00e4ngelr\u00fcge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.8. Nachfrist<\/strong>. Im Fall der nicht vereinbarungsgem\u00e4\u00dfen Vertragserf\u00fcllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Anspr\u00fcchen berechtigt, wenn dieser MW schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehnt\u00e4gige Nachfrist gew\u00e4hrt hat. Dies gilt auch f\u00fcr die Aufl\u00f6sung des Vertrages aus wichtigem Grund.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.9. Vertragsr\u00fccktritt<\/strong>. Ein Vertragsr\u00fccktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong><br>9.1. Anzuwendendes Recht<\/strong>. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und MW ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.2. Gerichtsstand<\/strong>. Als Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten zwischen MW und dem Auftraggeber wird das sachlich zust\u00e4ndige \u00f6sterreichische Gericht in Salzburg vereinbart. MW ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von MW und des Auftraggebers berechtigt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rahmenvertrag zur Auftragsverarbeitung gem\u00e4\u00df DSGVO von&nbsp;Mag. (FH) Matthias Wieser, Czartoriskygasse 26A\/4, 1180 Wien, im Folgenden kurz MW genannt. 1. Auftragsverarbeitung. 1.1.&nbsp;Geltung. F\u00fcr den Fall, dass MW im Verh\u00e4ltnis zum Auftraggeber datenschutzrechtlich als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren ist, tritt dieser Rahmenvertrag automatisch in Kraft. 1.2.&nbsp;Verarbeitung, Daten, Betroffene. Gegenstand (z.B. Newsletter-Versand), Zweck (z.B. 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